5. Mai: Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Die Themen bleiben gleich!

Herausforderungen im Bildungsbereich

Auch in Deutschland werden Menschen mit Behinderungen aus Sicht von Wohlfahrtverbänden wie dem Sozialverband VdK oder der Lebenshilfe in vielen ausgegrenzt und diskriminiert. Ein Beispiel ist der Bildungsbereich: "Vielen Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen wird der diskriminierungsfreie Zugang zu einem inklusiven Schulsystem in Deutschland de facto verwehrt", konstatierte das Institut für Menschenrechte Ende vergangenen Jahres. Das Institut überwacht im Auftrag der Vereinten Nationen, ob die Bundesrepublik die sich aus der UN-BRK ergebenden Verpflichtungen auch tatsächlich erfüllt.

Weit mehr als eine halbe Millionen Mädchen und Jungen in Deutschland haben sonderpädagogischen Förderbedarf – mehr als die Hälfte von ihnen besucht eine sogenannte Förderschule außerhalb des Regelsystems. Der Anteil der Mädchen und Jungen, die im Verhältnis zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Förderschulen unterrichtet werden, ist bundesweit in den vergangenen Jahren nahezu gleichgeblieben.

Schulische Inklusion an Regelschulen

Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung gelingt Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in Förderschulen jedoch seltener den Hauptschulabschluss zu erzielen als in Regelschulen.

Ob die Inklusion an Regelschulen funktioniert, hängt Expertinnen und Experten zufolge allerdings stark davon ab, ob die nötigen Rahmenvoraussetzungen geschaffen werden. Lehrerverbände fordern seit Jahren kleinere Klassen, mehr Sonderpädagoginnen und -pädagogenund eine entsprechend verbesserte Lehrerausbildung.

Der Ausschluss für Kinder mit Behinderungen vom Regelschulsystem stellt aus Sicht von Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, "meist den Auftakt lebenslanger Exklusionsketten dar". Tatsächlich sind viele Menschen mit Behinderungen ohne reguläre Beschäftigung. Während 2019 etwa 82 Prozent der 15- bis 64-jährigen ohne Behinderung einer Erwerbstätigkeit nachgingen, waren es unter Menschen mit Behinderungen nur knapp 57 Prozent. Alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind rechtlich dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Allerdings erfüllten sechs von zehn der betroffenen Arbeitgeber nach Angaben der Arbeitsagentur diese Beschäftigungspflichtquote im Jahr 2021 nicht.

Menschen mit Behinderungen und der Arbeitsmarkt

2021 waren etwa 57 % der Menschen mit Behinderungen zwischen 15 und 64 Jahren berufstätig oder suchten nach einer Tätigkeit. Dabei sind Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich stark repräsentiert. 31% aller erwerbstätigen Menschen mit Behinderungen arbeiten im öffentlichen und privaten Dienstleistungssektor. Ein Grund für die insgesamt geringere Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen sind dem Statistischen Bundesamt zufolge auch die niedrigeren oder fehlenden Schulabschlüsse. So hatten 2019 16 % der Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Alter von 25 bis 44 Jahren keinen allgemeinen Schulabschluss.

Gut 330.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten zudem in speziellen Werkstätten....  Sie bieten Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig sein können, einen Arbeitsplatz oder eine Möglichkeit zur Ausübung einer Tätigkeit.

Dabei stehen die Werkstätten laut Sozialgesetzbuch grundsätzlich allen Menschen mit Behinderungen offen, sofern sie "wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" erbringen können. Bei der Tätigkeit in einer Werkstatt handelt es sich um ein sogenanntes arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis, das heißt die dortigen Beschäftigten sind nach derzeitiger Gesetzeslage keine regulären Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Daher sind die Beschäftigten in den Werkstätten vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen. Stattdessen erhalten Menschen in den Werkstätten ein Arbeitsentgelt. Dieses lag laut einer  Studie des  BMAS im 1. Quartal 2022 im Durchschnitt bei 220 € monatlich. Laut der Befragung zeigte sich die große Mehrheit der interviewten Werkstattbeschäftigten zwar zufrieden mit Tätigkeit und Arbeitssituation, zwei Drittel der über 4200 interviewten Personen allerdings zeigten sich unzufrieden mit dem Arbeitsentgelt. Mehrfach gab es in den vergangenen Jahren Forderungen, den Mindestlohn auch in Behindertenwerkstätten einzuführen. Viele Werkstattbetreiber lehnen eine Lohnuntergrenze jedoch als nicht finanzierbar ab.

Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung (abgerufen am 5.5.2024)